AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fahrschulen R. Guerrini & Oscar Waespi
Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 45 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Besprechungen, Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechung.
Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen
Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus mündlich oder telefonisch abgemeldet werden (SMS oder E-Mails). Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die reservierte Zeit in Rechnung gestellt.
Bei Verspätungen Ihrerseits bitte umgehend telefonisch Benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zu Lasten des Fahrschülers. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumgänglich in Rechnung gestellt.
Alkohol, Medikamente, Drogen und Übermüdung
Der Fahrschüler verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behalte ich mich vor die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (Doppelpedale und Fahrlehrerspiegel) erteilt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.). Die gebotene Leistung und der Lektionstarif vermindern sich deswegen nicht.
Fahrschüler-Versicherung inkl. Administrativpauschale
Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts, sowie der praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule versichert. Ein einmaliger Unkostenbeitrag von Fr. 100.- wird erhoben. Die Versicherung behält sich jede Gewährleistung vor, wenn der Fahrschüler unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht oder übermüdet ist.
Zahlungsbedingungen
Einzel-/Doppellektionen sind bar und vor der Fahrstunde zu bezahlen. Abonnemente sind ebenfalls bar Twint oder per EZ-Schein bis zur nächsten Lektion zu begleichen. Die Rückerstattung von bereits bezahlten Fahrlektionen oder Kursen sind nur nach einer abgeschlossenen Ausbildung (Führerprüfung) möglich.
Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den genannten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Firmensitz.