Anforderungen für die praktische Führerprüfung (VZV vom 3. Juli 2002, Anhang 12)
Während der Fahrt beobachtet und bewertet der Verkehrsexperte wie vertraut der Kandidat im
Umgang mit den verschiedenen Einrichtungen des Fahrzeugs ist und wie er sich in den auftretenden Verkehrssituationen verhält. Gefordert wird eine flüssige Fahrweise mit einem ausgeprägten Verkehrssinn. Der Kandidat soll auch bei schwierigen Situationen fähig sein, rasch
eine geeignete Lösung zur Bewältigung der Aufgabe zu finden. Die vom Verkehrsexperten
erteilten Aufträge sind zweckdienlich, rasch, sicher und zuverlässig umzusetzen.
Um die Prüfung zu bestehen, muss der Kandidat insbesondere über folgende Kompetenzen
verfügen:
• Wissen wie er sich auf eine sichere Fahrt vorzubereiten hat;
• das Fahrzeug so beherrschen, dass keine gefährlichen Verkehrslagen verursacht werden, beziehungsweise richtig reagieren, falls eine solche Situation dennoch eintritt;
• die Strassenverkehrsvorschriften beachten, insbesondere diejenigen, die Strassenverkehrsunfälle verhüten und für einen flüssigen Verkehr sorgen sollen;
• durch rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den anderen zur Sicherheit aller und insbesondere der schwächeren Verkehrsteilnehmer beizutragen;
• umweltschonend und sparsam zu fahren.