Dauer
2 Fahrlektionen à
50 Minuten
Auf Anweisung der Behörden müssen Autofahrer/innen ab 75 Jahre ihre Fahrtauglichkeit von einem Arzt bestätigen lassen. Stellt ein Arzt oder die kantonalen Behörden gesundheitliche oder fahrerische Mängel fest, welche die Fahrfähigkeit einschränken könnte, kann zur Abklärung eine Fahrberatung hilfreich sein. Ein dafür speziell ausgebildeter Fahrlehrer gibt anlässlich einer gemeinsamen Probefahrt Ratschläge zur Überbrückung gesundheitlicher Beschwerden und bestätigt die Fahrpraxis.
Fahrberatungen sind zudem bei Auftreten von Altersbeschwerden, nach schweren Krankheiten, Unfällen, Operationen oder auch vor einer amtlich angeordneten Kontrollfahrt sinnvoll. Die Fahrberatung ist freiwillig.
2 Fahrlektionen à
50 Minuten
190.00 Fr. ohne
Protokoll
Was sind Fahrberater?
Es sind erfahrene langjährige Fahrlehrer/Innen, die sich in einer anspruchsvollen Weiterbildung zum Fahrberater für Senioren ausgebildet haben.
Wie läuft eine Fahrberatung ab?
Bei der Fahrberatung macht der/die Autofahrer/In mit dem Fahrberater eine Probefahrt. Bestandteile sind: Fragen nach Fahrproblemen, Kontrolle von korrektem Fahren, systematische Überprüfung der im Alter häufig vorkommenden Fahreinschränkungen, Tipps und Übungen für sicheres Fahren sowie Besprechung individueller fahrerischer Vorsichtsmassnahmen. Nach der Probefahrt erhält der Fahrer Auskunft über seine aktuelle Fahrkompetenz. Schwächen und Fehler werden offen angesprochen. Der Fahrberater teilt klar mit, ob aus seiner Sicht die Fahrkompetenz, die Korrektheit und die Sicherheit der Fahrweise für die Verkehrszulassung noch genügend genügend ist. Selbstverständlich ist der Umgang mit den reiferen Fahzeuglenkern einfühlsam, freundlich und offen. Die Beurteilung der Fahrberatungsfahrt, ob genügend oder ungenügend, wird begründet.
Die Fahrberatung ist eine private Analyse, welcher sich der/die Fahrer/inn freiwillig unterzieht. Sie ist keine Fahreignungsbeurteilung anlässlich der obligatorischen medizinischen Kontrolluntersuchung ab 75 bei Ihrem Arzt, oder einer Amtlichen Kontrollfahrt beim STVA.
Was möchte mit der Fahrberatung erreicht werden?
Wichtigstes Ziel ist, Sie für eine unfallfreie und sichere Fahrweise zu unterstützen. Der Senior die Seniorin soll möglichst lange sicher am Verkehr teilnehmen können damit mit Selbsteinsicht zum richtigen Zeitpunkt freiwillig und innerlich überzeugt die Grenzen der Fahreignung erkannt werden.
Wer kommt zur Fahrberatung?
Zur Fahrberatung kommen nur Fahrer, die offiziell fahrgeeignet sind, das heisst, die Verkehrszulassung besitzen. Obwohl der Hausarzt einem Senior die medizinische Fahreignung, d.h. die Erfüllung der gesundheitlichen Mindestanforderungen, bestätigen kann, ermutigt er ihn oft noch zu einer Fahrberatung. Weil mit dem positiven medizinischen Kontrolluntersuch nur ein Teilaspekt für die Verkehrszulassung erfüllt ist, fehlende Fahrroutine, mangelhafte Kenntnis von Verkehrsregeln und versteckte gesundheitliche Schwächen sich manchmal nur beim Fahren manifestieren, ist die freiwillige Kontrolle der Fahrkompetenz oft sehr sinnvoll.
Bei Zunahme von Altersbeschwerden, nach Krankheiten, Unfällen und Operationen, vor einer amtlich verordneten Kontrollfahrt oder auch nur, wenn man unkompliziert und privat seine eigene korrekte und sichere Fahrweise überprüfen lassen möchte.
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