Anhängerausbildung Kat. BE
Wer nach dem 1. April 2003 einen Lernfahrausweis erhalten und die Kat. B absolvierte, hat im
Führerausweis KEINEN Eintrag der Kat BE.
Lernfahrausweis der Kat. BE
Der Lernfahrausweis der Kat. BE ist zwei Jahre gültig. Begleitperson für Kat. BE ist keine erforderlich, wenn der Fahrzeuglenker über die Kat. B verfügt.
PS: L- Schild am Anhänger anbringen !!
Prüfungs – Ablauf Kat. BE
Fahren unter Berücksichtigung der grösseren Länge /Breite / Höhe und der andersartigen Nachlaufverhältnisse. Ab- und Ankuppeln des Anhängers bzw. des Sattelaufliegers mit den entsprechenden Funktionskontrollen und weitere Kategorien bezogene Manöver werden geprüft
(Wenden, Rückwärtsfahrten, Kreisbahn, Rampe …)
Prüfungs – Fahrzeug Kat. BE
Eine Kombination aus Prüfungsfahrzeug der Kat. B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mind. 1000 kg.Geschwindigkeit mind. 80 km/h. Der Anhänger muss geschlossen und mindestens so breit und hoch sein wie das Zugfahrzeug. Das Betriebsgewicht des Anhängers für die Prüfung muss mindestens 800 kg betragen. Das Gesamtgewicht des Anhängers muss das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigen oder der Gesamtzug muss mehr als 3.5 t sein.